Wie in jedem Jahr weisen wir aus gegebenem Anlass erneut darauf hin, dass für Güterkraftverkehrsunternehmen weiterhin unverändert die günstigere Afa-Tabelle 90 (Personen- und Güterbeförderung im Strassen- und Schienenverkehr“) gilt.
Dies bedeutet für Güterkraftverkehrsunternehmer, dass sie beispielsweise Lastkraftwagen, Sattelschlepper und Kipper nach wie vor abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht der Fahrzeuge über eine Nutzungsdauer von 6 Jahren (unter 7,5 t) bzw. von 5 Jahren (ab 7,5) abschreiben können (statt 9 Jahre). Für Anhänger, Auflieger und Wechselbehälter gilt branchenspezifisch weiter eine Nutzungsdauer von 6 Jahren (statt 11 Jahre). Die Branchentabelle 90 haben finden Sie hier.
Leider stellen wir oft fest, dass unsere Mitglieder ihre jeweiligen Steuerberater erst davon überzeugen müssen, dass die kurzen Abschreibungsfristen unverändert gelten. Auch hier gilt der bekannte Satz des GVN: Verbandsmitgliedschaft bringt mehr als sie kostet!
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