Das Bundesfinanzministerium hat zum Thema „Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, sog. Tonnagesteuer nach § 5a EStG“, den Entwurf eines BMF-Schreiben veröffentlicht und den Verbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Von dieser Möglichkeit hat der DSLV Gebrauch gemacht.
Als Verwaltungsanweisungen dienen BMF-Schreiben der Auslegung und Anwendung der Steuergesetze des Bundes und sind entsprechend von der Steuerverwaltung im Vollzug dieser Gesetze zu beachten. Sie können keine Gesetze ändern oder „schaffen“, sondern legen die geltenden Gesetze nur aus. Aus diesem Grund hat der DSLV auch den Versuch unternommen, einen Spagat aus politischem Statement einerseits und fachlicher Auseinandersetzung mit dem Schreiben anderseits, hinzubekommen.
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