Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ausgewählte Verbände darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bundesregierung aktuell den 28. Subventionsbericht erstellt.
Im Zuge dessen wird auch erörtert, ob die in § 10 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelte Steuervergünstigung für Kraftfahrzeuganhänger weiterhin aufrecht erhalten werden soll und in diesem Zusammenhang um Stellungnahme gebeten.
Die Bundesverbände AMÖ und DSLV plädieren in ihren Stellungnahmen dafür an der bestehenden Regelung unbedingt festzuhalten.
Die Begründungen finden Sie hier:
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