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DSLV-Webinar: Einsatzmöglichkeiten des elektronischen Gefahrgutbeförderungspapiers am 25. Juni 2025

Im Jahr 2007 hatte die Gemeinsame Tagung (GT) von ADR/RID und ADN auf Antrag unter der Federführung Deutschlands eine Arbeitsgruppe „Telematik“ eingerichtet, um die Möglichkeiten eines elektronischen Gefahrgutbeförderungspapiers (EBP-GG) zu prüfen und die dafür notwendigen Voraussetzungen festzulegen. Infolge entsprechender Beschlüsse der Gemeinsamen Tagung hatteDeutschland im Jahr 2015 die Auslegungshinweise für die Anwendung des EBP-GG veröffentlicht. Seit dem 1. Januar 2016 können Unternehmen ihre Beförderungen gefährlicher Güterin Deutschland optional mit einem elektronischen Beförderungspapier durchführen.

 

Bis heute steckt die Ausweitung auf andere ADR-Staaten im Wesentlichen fest, obwohl die rechtliche Grundlage längst geschaffen ist. Die Details zur Umsetzung wurden in einem Leitfaden der GT für die Anwendung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN und in Deutschland in der Bekanntmachung im Verkehrsblatt Heft 4/2021 veröffentlicht. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hatte die Mitgliedsunternehmen hierzu ausführlich informiert.

Zwischen Effizienzgewinn und Implementierungsbarrieren

Insbesondere bei Komplettladungen, Tanks und Tankcontainern oder Eisenbahntransporten, die über eine vordefinierte Be- und Entladestelle verfügen, ist das EBP-GG barrierefrei implementierbar, sodass auch eine Kosteneinsparung zu realisieren ist. Sobald es jedoch regelmäßig während der Beförderung zu Veränderungen in der Ladung kommt, die dann digital dokumentiert werden müssen, ist der Aufwand meist etwas höher; wenn auch gut realisierbar. Des Weiteren ist eine grenzüberschreitende Anwendung aufgrund der fehlenden Umsetzung in den anderen ADR-Staaten heute noch nicht möglich.

Die Digitalisierung im Gefahrgutrecht entwickelt sich jedoch dynamisch weiter. Mit der EU-Verordnung über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) wird ab 2027 die digitale Bereitstellung und der Austausch gesetzlich vorgeschriebener Transportdokumente geregelt. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Kontrollbehörden der EU-Mitgliedsstaaten Beförderungsdokumente in digitaler Form akzeptieren.Dies gilt für alle Verkehrsträger und auch für den Transport gefährlicher Güter. Das bedeutet, dass Unternehmen, die ab dem Sommer 2027 ausschließlich mit digitalen Dokumenten operieren möchten, dies in einem von der EU-Kommission genehmigten Format machen müssen. Gemäß der eFTI-Verordnung wird es dann ab Juli 2027 verpflichtend, nur für die Behörden sein, von Transportunternehmen über zertifizierte eFTI-Plattformen bereitgestellte elektronische Informationen zu akzeptieren. Das elektronische Gefahrgutbeförderungspapier auch in der heutigen Form ist damit ein zentraler Baustein für die künftige Digitalisierung und Standardisierung im europäischen Güterverkehr.

Die Einführung des EBP-GG mag also aktuell noch mit Herausforderungen verbunden sein, jedoch stehen Unternehmen angesichts des unaufhaltsamen digitalen Wandels ohnehin vor der Notwendigkeit, sich intensiv mit der „Digitalisierung“ auseinanderzusetzen. Damit sich Unternehmen einen guten Überblick verschaffen können, bietet der DSLV deshalb gemeinsam mit GBK Trusted Partner GmbH ein Webinar zum Thema „Einsatzmöglichkeiten des elektronischen Gefahrgutbeförderungspapiers“ an.

GBK Trusted Partner GmbH ist die offiziell autorisierte Trusted-Party 1 (TP1) für Deutschland gemäß der bereits erwähnten Veröffentlichung des Leitfadens zur Umsetzung des Unterabschnitts 5.4.0.2 RID/ADR/ADN. Eine staatlich autorisierte TP 1 stellt die technische Infrastruktur und die notwendige Dienstleistung bereit, um den Behörden im Fall einer Abfrage die benötigten elektronischen Beförderungsinformationen zur Verfügung zu stellen.

Der Referent Karl Christoph Strack wird im Webinar die aktuellen Möglichkeiten zur Durchführung von Gefahrguttransporten mit dem EBP-GG vorstellen. Aufbauend auf bereits vorhandenen Kenntnissen des rechtlichen Rahmens, wird er sich primär auf die Präsentation konkreter und zeitgemäßer Lösungsansätze in verschiedenen Bereichen der Transportlogistik konzentrieren. Dabei wird er detailliert auf die spezifischen Anforderungen von Komplettladungs-, Sammelladungs- und Multi-Modalverkehr (Straße/Schiene) eingehen und darüber hinaus die verschiedenen GBK-Module vorstellen, aus denen Spediteure und Frachtführer als Absender ein passgenaues System für ihre individuellen Geschäftsprozesse zusammenstellen können.

 

Teilnahmeinformationen

Die Teilnahme ist für Mitglieder des DSLV und seiner Landesverbände kostenlos. Die Registrierung ist ab sofort über den untenstehenden Link möglich, im Anschluss folgt der Versand des Termins mit Einwahldaten automatisiert:

 

am       Mittwoch, 25. Juni 2025

um       14:00 Uhr (inklusive anschließendem Austausch bis circa 15:30 Uhr)
Registrierung

 

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Tatjana Kronenbürger (Telefon +49 30 4050228-63 |
E-Mail TKronenbuerger@dslv.spediteure.de gern zur Verfügung, für Fragen zur Organisation sprechen Sie bitte Carmen Zeisig (Telefon +49 30 4050228-14 | E-Mail CZeisig@dslv.spediteure.de an.

 

Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.

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