2024-01-30
Wir berichteten über die Vorbereitungen und den Start der Förderperiode 2024 im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis“) zum 5. Februar 2024. Wir wissen, dass u. a. der Fördermöglichkeiten im Reifenbereich stark genutzt wird. Hierzu liegt uns eine Information des Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. vor.
Das Bundesministerium für Logistik und Mobilität (BALM, früher BAG) hat am 22.01.2024 mitgeteilt, dass das Förderprogramm in 2024 nicht mehr De-minimis, sondern zukünftig „Umwelt und Sicherheit (US)“ heißt, da sich aus dieser neuen Bezeichnung der Sinn der Förderung besser erschließt.
Ebenfalls wurde der aktuelle Maßnahmen-Katalog für das US-Förderprogramm 2024 veröffentlicht.
Die Fördermöglichkeiten im Reifenbereich sehen, unverändert zu 2023, wie folgt aus:
Außerdem werden Reifen mit folgenden Eigenschaften der neuen Reifenkennzeichnungs-(label)verordnung, nach Kategorie 1.9, Fördermaßnahmen 1.9001 bis 1.9009, wie folgt gefördert:
* angegebene Förderquote bezieht sich immer auf max. 80% der Gesamtkosten. Es gelten Fördergrenzen pro Fahrzeug und Unternehmen.
Der Antragsfrist für die Förderung in 2024 beginnt am 5. Februar 2024 um 9:00 Uhr, die Antragstellung soll wie üblich über das BALM e-Service-Portal genutzt werden, wobei hier noch Anpassungen erforderlich sind.
Alle weiteren Informationen zum De-minimis Förderprogramm sind wie immer auf der BALM-Webseite unter https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/ Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html abrufbar.
(Quelle: BRV)
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