Die Förderrichtlinie des Bundesverkehrsministeriums über die Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen wird Ende August 2023 in Kraft treten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben bemessen sich pauschal nach der für den GST genutzten Schiffsklasse und der anteilig auf dem Wasser zurückgelegten Wegstrecke. Der Förderaufruf ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.
Weitere Informationen und die Richtlinie finden Sie hier.
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