Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) legt dem Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (GüKG-E) sowie einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV-E) und anderer Verordnungen(Kabinetts-Drucksache Nr. 20/12089) vor. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf am 5. Februar 2024 beim BMDV eingereicht.
Der DSLV begrüßt grundsätzlich die Anpassung des nationalen Rechts an das Unionsrecht, die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und die Verbesserung der Kontrollmaßnahmen im Straßengüterverkehr.
Die in der DSLV-Stellungnahme kritisierten Punkte, wie die Abschaffung des Mitspracherechts der Landesverbände bei der Erteilung oder dem Entzug von Genehmigungen und die verpflichtende Angabe der Bruttomasse der beförderten Güter in den Begleitpapieren, wurden im Kabinettsentwurf gestrichen. Damit folgt das BMDV der Position des DSLV.
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für besonders eilbedürftig erklärt. Diese ist erforderlich, um ein Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/738 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr abzuwenden. Die Zustimmung des Bundestages wird nach der Sommerpause erwartet.
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