Update vom 16.05.2023:
Lkw-Maut: Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften erst im Oktober 2023 erwartet
Das Bundeskabinett will das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften nunmehr am 24. Mai 2023 beschließen. Am 1. Dezember 2023 als Inkraftsetzungstermin für die neuen CO2-Mautteilsätze soll nach vorliegenden Informationen weiterhin festgehalten werden.
Der Bundestag wird das Gesetz daraufhin nicht mehr vor der Sommerpause beschließen können. Mit den abschließenden Lesungen sei nicht vor Oktober zu rechnen, ist aus Koalitionskreisen zu hören. Zudem muss der Bundesrat befasst werden. Insofern wird die Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt auch erst frühestens im Oktober 2023 erfolgen können. Zwischen Verkündung und Inkrafttreten des Gesetzes werden im besten Fall somit nur wenige Wochen liegen.
Damit hat sich die Bundesregierung deutlich von der Forderung des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik entfernt, der dringend einen ausreichenden Planungsvorlauf und Rechtssicherheit für die Speditionshäuser angemahnt hatte, die – bedingt durch die Höhe und die neuen komplexen Strukturen der Mautsätze – Voraussetzung für interne Prozessanpassungen der Unternehmen und rechtzeitige Preisgespräche mit den Logistikkunden sind.
Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass die im vorliegenden Referentenentwurf enthaltenen Mautsätze verbindlich bleiben werden. Denn angesichts der politischen Mehrheiten der Ampelkoalition ist eine Abkehr vom Plan nicht zu erwarten. Eine Gewähr hierfür kann derzeit aber nicht gegeben werden.
Unbekannt ist derzeit auch noch das Verfahren zur zusätzlichen Einstufung der bislang ausschließlich nach Schadstoffklassen (EURO IV, EURO V und EURO VI) eingruppierten mautpflichtigen Fahrzeuge mit Verbrennermotoren in die neuen CO2-Emissionsklassen, die bei identischer Schadstoffklasse je nach Hersteller unterschiedlich sein können. In dieses Verfahren müssen ab dem 1. Januar 2024 (zu diesem Zeitpunkt soll die Mautbefreiung enden) auch LNG- und CNG-betriebene Fahrzeuge einbezogen werden. Aus dem Bundesverkehrsministerium ist hierzu zu hören, dass u. a. auf der Homepage der TollCollect GmbH im Juni ein Kalkulator bereitgestellt werden soll, aus dem die Klassifikationen der jeweiligen Fahrzeugtypen ersichtlich sein sollen.
Über das weitere Verfahren wird der DSLV rechtzeitig berichten.
(Quelle: DSLV_2023-05-16)
Am 3. Mai 2023 hat der Fachausschuss Straßengüterverkehr des DSLV Bundesverband Spedition und Logistik getagt. Im Rahmen dieser Sitzung wurde eine Mauttabelle mit den zu erwartenden Mautsätzen ausgelegt.
Diese Tabelle zeigt die geplanten Lkw-Mautsätze ab dem 1. Dezember 2023 gemäß dem Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2023.
Diese Übersicht und eine Stellungnahme des DSLV zu den geplanten Lkw-Mautsätzen finden Sie hier.
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