Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik beteiligt sich mit 36 anderen Verbänden und Unternehmen an einem gemeinsamen Positionspapier (s. Anhang). Ziel ist die Energiesteuerbefreiung für den Wasserstoffmotor sowie das Ende der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Wasserstoff zur Verwendung für Brennstoffzellen (FCEV) und Wasserstoffmotoren (H2-ICE).
Die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) behandelt die Verwendung von Wasserstoff steuerlich unterschiedlich. Während Wasserstoff für Brennstoffzellen (FCEV) steuerfrei ist, unterliegt Wasserstoff für Wasserstoffverbrennungsmotoren (H2-ICE) der Besteuerung. Die Richtlinie bietet den Mitgliedsstaaten jedoch die Möglichkeit, Wasserstoff in beiden Fällen steuerfrei zu stellen.
Um den Einsatz von Wasserstoff im Straßenverkehr und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger zu beschleunigen, ist eine Befreiung von der Energiesteuer gerechtfertigt. Die Nutzung von Wasserstoff in Wasserstoffmotoren ist lokal CO2-frei. Zudem wird der bei der Wasserstoffproduktion anfallende Energiebedarf aus Strom und Erdgas bereits stark besteuert. Ähnlich wie bei der batterie- und brennstoffzellenelektrischen Mobilität wurden zahlreiche steuerliche Fördermaßnahmen eingeführt, um eine Lenkungswirkung zu erzielen. Diese Steuerbegünstigungen greifen, obwohl der verwendete Strom bzw. Wasserstoff nur schrittweise auf erneuerbare Quellen umgestellt wird. Dieser Ansatz ist auch für den Wasserstoffmotor richtig und notwendig.
Quelle: DSLV_2025-03-13_SCB
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511 9626-260.