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EU-Mobilitätspaket

Neues Kabotage- und Entsenderecht tritt im Februar 2022 in Kraft

Bereits im Februar 2022 treten weitere Teile der im Rahmen des EU-Mobilitätspakets beschlossenen neuen Vorschriften für den europäischen Straßengüterverkehr in Kraft. Diese betreffen u. a. die

  • Pflicht zur Aufzeichnung von Grenzübertritten mittels Tachographen,
  • regelmäßige Rückführungspflicht der Fahrzeuge an den Ort der Betriebsstätte,
  • neuen Kabotagebestimmungen sowie Vorschriften für die Entsendung von
  • Lkw-Fahrenden (,Lex Specialis‘ zum allgemeinen Entsenderecht).

 

Insbesondere zur Umsetzung des geänderten Kabotagerechts sowie des neuen Entsenderechts sind inzwischen zahlreiche praktischen Anwendungsfragen entstanden. Hierzu steht der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik mit der Europäische Kommission in engem Austausch. Rechtzeitig vor Inkrafttreten will die Kommission Informationsmaterial in Form von Frage-und-Antwort-Katalogen sowie Tutorials veröffentlichen. Für länderübergreifende behördliche Kontrollzwecke entwickeln die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten derzeit ein gemeinsames Informationssystem mit elektronischen Meldeportalen, in die die Unternehmen regelmäßig Daten über den Entsendestatus ihrer Beschäftigten einspeisen sollen.

 


 

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hat in einer Übersicht über den EU-Rechtsrahmen für die Wettbewerbs- und Marktzugangsbedingungen sowie für die Sozialvorschriften des europäischen Straßengüterverkehrs die jeweiligen Inkraftsetzungstermine den wesentlichen Inhalten der Rechtsvorschriften gegenübergestellt.

EU-Mobilitätspaket - Neues Kabotage- und Entsenderecht ab 1. 2022 - Übersicht des DSLV (pdf, 157677 Byte)

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