Mit Inkrafttreten der 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften werden einzelne Vorschriften über Maße und Gewichte in der StVZO neu formuliert und teilweise ergänzt.
Dies betrifft die bereits geltende Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts bei Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben, die Zulassung längerer Sattelzüge beim Transport von 45-Fuß-Containern sowie die Entfernungsregeln bei Vor- und Nachlauftransporten im Kombinierten Verkehr Straße/Schiene und Straße/Wasserstraße. Im nationalen Kombinierten Verkehr gilt nach wie vor die 53. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
Umfangreiche Erläuterungen und die Änderungsverorndung finden Sie hier.:
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