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Sachstand Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte

2024-12-23  Bundesrat beschließt Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 auf seiner letzten Sitzung des Jahres einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) mit der Maßgabe geringfügiger Änderungen zugestimmt. Die Änderung der VwV-StVO soll das Verfahren zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) vereinfachen und beschleunigen und enthält eine Reihe von Punkten, die sowohl von Seiten der verladenden (Schwer-) Industrie als auch der GST-Logistiker seit längerem gefordert werden.

 

Die beschlossene Änderung der Verwaltungsvorschrift sieht insbesondere vor:

 

  • Die Mitnahme von teilbarer Ladung bis zu 40 t bei GST-Leerfahrten zu ermöglichen. Vorhandene LKW-Kapazitäten werden damit besser ausgenutzt und unnötige Leerfahrten eingespart.
  • Die Antragsbearbeitung bei den zuständigen Behörden von Bund und Ländern soll einem Richtwert von zwei Wochen unterliegen.
  • Eine flexiblere Regelung für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten bei der Ladung
  • Die Autobahn GmbH des Bundes muss bei der Genehmigung von Unterfahrungen von Autobahnbrücken nicht mehr angehört werden.
  • Der Transport von Kabelrollen zur Reparatur und von Großtransformatoren soll priorisiert behandelt werden.
  • Der Beginn einer GST-Nachtfahrt wird von 22:00 auf 20:00 Uhr vorverlegt. Allerdings erhalten die Polizeibehörden die Befugnis, nach wie vor auch einen späteren Start des GST zu bestimmen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.

 

Im ursprünglichen Änderungsentwurf war zudem eine Lockerung der Sprachauflagen dahingehend vorgesehen, dass der Fahrer oder der Beifahrer eines GST sich entweder in Deutsch oder alternativ in Englisch verständigen können. Die Zulassung von Englisch wurde mit der Begründung gestrichen, dass Deutsch die vorherrschende Amtssprache ist. Zudem müssten die Fahrer in der Lage sein, die Auflagen der Genehmigungsbescheide zu verstehen, die in Deutsch verfasst sind und eine Übersetzung ins Englische ist nicht vorgesehen.

 

Der Beschluss des Bundesrats, die Empfehlung der Ausschüsse sowie die zur Abstimmung vorgelegte Kabinettsvorlage für eine Änderung der VwV-StVO (TOP 39) können auf der Seite des Bundesrats zur Plenarsitzung vom 20. Dezember 2024 eingesehen werden. Die neue Vorschrift soll am ersten Tag des vierten Monats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.

Quelle: DSLV_2024-12-23_IH

2024-11-12  Update

Das Bundeskabinett hat noch am 6. November 2024 eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) auf den Weg gebracht wurde. Die Novelle zur VwV-StVO soll das Verfahren zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) vereinfachen und beschleunigen. Der DSLV hatte über den Entwurf zur Änderung der Verwaltungverordnung und weitere Pläne zur Vereinfachung von GST unmittelbar zuvor berichtet (RS Nr. 137/2024/c vom 05.11.2024).

 

Der Kabinettsbeschluss sieht folgende Vereinfachungen vor:

 

  • Ermöglichung der Mitnahme von teilbarer Ladung bis zu maximal 40 t Gewicht bei GST-Leerfahrten: Damit werden vorhandene Lkw-Kapazitäten besser ausgenutzt und unnötige Leerfahrten eingespart.
  • Einführung eines Richtwerts von zwei Wochen für die Dauer der Antragsbearbeitung durch die zuständigen Behörden bei Bund und Ländern.
  • Flexiblere Regelungen für die Unterschreitung von genehmigten Maßen und Gewichten der Ladung. Dadurch soll eine mehrfache Antragstellung bei Ungewissheit über die genauen Maße und Gewichte der Ladung seltener nötig werden.
  • Streichung der Anhörung der Autobahn GmbH des Bundes bei Unterfahrung von Autobahnbrücken: Durch den entfallenden Verfahrensschritt wird die Genehmigungserteilung beschleunigt und die beteiligten Behörden werden entlastet.
  • Vorverlegung des Beginns der Nachtfahrt auf 20:00 Uhr. Bisher ist für Nachtfahrten der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr vorgesehen. Durch das größere Zeitfenster sind die Transportunternehmen künftig flexibler in der Durchführung der Transporte.
  • Lockerung der Sprachauflage bei anhörpflichtigen GST: Bisher ist vorgeschrieben, dass entweder der Fahrer oder der Beifahrer des GST sich auf Deutsch verständigen kann. Neben Deutsch wird nun auch Englisch zugelassen.

 

Der Bundesrat muss den Änderungen der Novelle noch zustimmen. Im Frühjahr 2025 sollen die Änderungen in Kraft treten. Trotz Auflösung der Regierungskoalition hat das Rechtssetzungvorhaben damit noch Chancen, wie geplant umgesetzt zu werden.

Die dazugehörige Veröffentlichung des BMDV finden Sie hier.

Quelle: DSLV_2024-11-11_IH

 

 

2024-11-05   Erfolge und weitere Vorschläge zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren

Seit Anfang 2023 setzt sich die Verbändeinitiative GST, deren Mitglied der DSLV ist, für die Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabe von GST-Ausnahmegenehmigungen ein. Erste Erfolge wurden im Rahmen der Runden Tische GST mit dem BMDV erzielt. Auch der kürzlich vorgelegte Entwurf einer Änderung der Verwaltungsvorschrift StVO enthält wesentliche Punkte zur effizienteren Gestaltung der Vergabepraxis. Weitere Schritte müssen noch folgen. Vorschläge dazu enthält der Abschlussbericht der Ad-hoc-Arbeitsgruppe GST, die vom BMDV auf Bitten der Verkehrsministerkonferenz der Länder eingerichtet wurde.

Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte_Info (pdf, 153563 Byte)
Verbändeinitiative Großraum- und Schwertransporte_Abschlussbericht (pdf, 330215 Byte)

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