Ab dem 10. Juni 2023 wird die Stadt Lüdenscheid ein LKW-Durchfahrtsverbot für den reinen Transitverkehr anordnen. Das Verbot gilt auch für die Ortsdurchfahrt auf der B54 (Volmestraße) in Brügge. Ausnahmen gelten jedoch für den regionalen Güterverkehr.
Unser Schwesterverband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) hat sich seit der Vollsperrung der Rahmedetalbrücke (A45) gemeinsam mit Mitgliedern vor Ort für eine funktionierende regionale Wirtschaft, Infrastruktur und Ver- und Entsorgungsverkehre eingesetzt, mit Anwohnern, Politik, Verwaltung und Medien diskutiert und für einen schnellen Infrastrukturwiederaufbau geworben. Gemeinsam mit Industrie und Wirtschaft, insbesondere mit der IHK Hagen wurde versucht, dieses Szenario abzuwenden und nach dem Grundsatzbeschluss des Durchfahrtsverbots tragfähig zu gestalten. Eine FAQ-Liste informiert ausführlich über die Einzelheiten des Durchfahrtsverbots und die Ausnahmeregelungen.
Wichtige Aspekte der Regelung Durchfahrtsverbot Lüdenscheid:
Grundsätzlich betroffen: alle Fahrzeuge über 3,5 t.
1. Ohne Ausnahmegenehmigung sind folgende Transporte möglich:
2. Vereinfachtes Verfahren für folgende Nachbarkommunen:
3. (Standard)Verfahren:
4. Gebühren: 100 € für (Sammel-) Ausnahmegenehmigungen.
5. Mitführungspflicht:
6. Antragsformular für Ausnahmegenehmigungen:
7. Kontaktadresse der Stadt Lüdenscheid für Ausnahmen (Antragstellung möglichst per E-Mail):
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