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Viertes Gesetz zur Änderung des GüKG und VUDat-DV

2025-01-30  Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) verschiebt sich in die nächste Legislaturperiode

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mitgeteilt, dass das Vierte Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze in der aktuellen Legislaturperiode keinen Abschluss finden wird. Obwohl der Gesetzentwurf breite Zustimmung fand und von allen Bundestagsfraktionen als unproblematisch eingestuft wurde, scheiterte das Gesetzgebungsverfahren aufgrund unerwarteter Hindernisse im parlamentarischen Prozess. Die fehlende Einigung über die Behandlung im Verkehrsausschuss verhinderte eine Empfehlung für die Abstimmung im Plenum und führte zum Stillstand des Verfahrens.

 

Das Gesetz muss nun in der nächsten Legislaturperiode neu eingebracht werden. Das BMDV will dies ohne inhaltliche Änderungen so früh wie möglich tun. Ein genauer Zeitplan kann jedoch erst nach Bildung der neuen Regierung festgelegt werden.

 

Zur Erinnerung: Die geplante Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) zielt aus Sicht der Bundesregierung darauf ab, die nationalen Vorschriften an geändertes EU-Recht anzupassen und dabei Bürokratie abzubauen sowie die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr zu verbessern.

 

Die wesentlichen Änderungen umfassen:

  • Abschaffung der nationalen Erlaubnis: Die bisher erforderliche nationale Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll entfallen. Stattdessen wird die EU-Lizenz als alleinige Berechtigung anerkannt. Dies führt zu zahlreichen redaktionellen Anpassungen im GüKG.
  • Anpassung an EU-Vorgaben: Durch die Novellierung werden die geänderten unionsrechtlichen Vorschriften des Mobilitätspakets I zum Berufs- und Marktzugang in nationales Recht umgesetzt.
  • Digitalisierung von Nachweispflichten: Bestimmte Papiere und Nachweise können bei Kontrollen künftig digital vorgezeigt werden, indem sie auf einem Bildschirm zugänglich gemacht werden. Diese Anpassung ist wichtig zur Umsetzung der eFTI-Verordnung in Deutschland, die bis 2027 erfolgen soll.
  • Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen: Die Ermächtigungsgrundlagen werden angepasst, um weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei (VUDat-DV) sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV) entsprechend den Erfordernissen des geänderten Unionsrechts vorzunehmen.

 

Quelle: DSLV_2025-01-30_RW

2024-07-30   Bundeskabinett verabschiedet Änderung des GüKG und VUDat-DV

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) legt dem Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (GüKG-E) sowie einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV-E) und anderer Verordnungen(Kabinetts-Drucksache Nr. 20/12089) vor. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf am 5. Februar 2024 beim BMDV eingereicht.

 

Der DSLV begrüßt grundsätzlich die Anpassung des nationalen Rechts an das Unionsrecht, die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren und die Verbesserung der Kontrollmaßnahmen im Straßengüterverkehr.

 

Die in der DSLV-Stellungnahme kritisierten Punkte, wie die Abschaffung des Mitspracherechts der Landesverbände bei der Erteilung oder dem Entzug von Genehmigungen und die verpflichtende Angabe der Bruttomasse der beförderten Güter in den Begleitpapieren, wurden im Kabinettsentwurf gestrichen. Damit folgt das BMDV der Position des DSLV.

 

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für besonders eilbedürftig erklärt. Diese ist erforderlich, um ein Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/738 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr abzuwenden. Die Zustimmung des Bundestages wird nach der Sommerpause erwartet.

Bundeskabinett verabschiedet Änderung des GüKG und VUDat-DV - Stellungnahme DSLV (PDF, 236646 Byte)
Bundeskabinett verabschiedet Änderung des GüKG und VUDat-DV - Kabinettvorlage (PDF, 2226572 Byte)

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