Die aktuelle niedersächsische Coronaverordnung vom 15. Dezember 2020 bringt nur wenig für das Gewerbe relevante Änderungen. Angesichts der Pandemielage gelten bekanntlich recht rigide Beschränkungen durch den mittlerweile nicht mehr leichten, sondern harten Lockdown.
Sehr weitreichend sind die Kontaktbeschränkungen gem. § 2 und die Einschränkungen privater Zusammenkünfte und Feiern gemäß § 6, lediglich für die Weihnachtsfeiertage gibt es leichte Aufweichungen, um so dem engsten Familienkreis die Gelegenheit zum Treffen zu geben.
Nach wie vor gilt zwar die Vorschrift zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB, § 3) für die Verkehrsmittel des Personenverkehrs sowie die dazugehörigen Einrichtungen, ausgenommen von dieser MNB-Verpflichtung bleibt allerdings weiter das Fahrpersonal. Unsere Auffassung hierzu ist unverändert. Angesichts des Pandemiegeschehens halten wir das Tragen der MNB während der Besetzt-Fahrt für sinnvoll und erforderlich. In Taxis und Mietwagen werden tagtäglich Dialyse-, Chemo- oder Strahlenpatienten gefahren, das Tragen einer MNB ist ein Gebot der Rücksichtnahme und Selbstschutz. Es macht keinen Sinn, das Land in einen Lockdown zu schicken, aber derartige Gefährdungen nicht zu reduzieren. Der Aufwand für dieses Mehr an Schutz für alle ist im Verhältnis zum Nutzen gering.
Die Vorschriften in § 5 zur Datenerhebung/Dokumentation treffen nach unserer Auffassung für das Taxi-/Mietwagengewerbe nicht zu, sie zielen auf die Fälle der Nutzung einer Einrichtung oder Teilnahme an einer Veranstaltung. Zu beachten ist, dass es in § 4 Vorschriften für Hygienekonzepte gibt. Danach sind die Betreiber des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) gehalten, ein den besonderen Anforderungen des ÖPV entsprechendes Hygienekonzept zu erstellen. Hierzu hat die Fachvereinigung Taxi&Mietwagen u. a. in der Exklusiv-Info NR. 67-2020 entsprechende Muster zur Verfügung gestellt.
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