In einem gemeinsamen Appell haben sich Kommunen und Landesregierung an die Öffentlichkeit und an die Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel gewandt und auf die besondere Bedeutung der Mund-Nasen-Bedeckung hingewiesen. Aufgrund der Platzverhältnisse in den Fahrzeugen könne in der Praxis ein 1,5-Meter-Mindestabstand nicht immer eingehalten werden, so der Apell. Die Corona-Verordnung des Landes schreibe den Mindestabstand in Zügen, Bussen, Taxis und Mietwagen auch nur vor „soweit möglich„. Explizit appellieren sie an die Eltern, die Kinder auf die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass die Kinder auch eine entsprechende Bedeckung/Maske dabei haben.
Mit ihrem Appell rennen die Kommunen und die Landesregierung bei uns offene Türen ein. Realistisch muß man wohl sagen, dass der Abstand eher selten eingehalten werden kann. Nicht ohne Grund haben wir in der vergangenen Woche in einem offenen Brief die Damen und Herren Landräte und Bürgermeister angeschrieben und auf die Problematik der zu intensiven Besetzung der Fahrzeuge hingewiesen. Zur Verantwortung in Coronazeiten gehört nach unserer Fassung Auffassung auch, dass die auftraggebenden Stellen die Voraussetzungen dafür ermöglichen, dass leicht vermeidbare Infektionsrisiken vermindert werden. Dies gilt auch, im ureigensten Interesse einer dauerhaft gesicherten Schülerbeförderung, für das Fahrpersonal, das ebenfalls keinen unnötigen Gefahren ausgesetzt werden darf. Das Schreiben an die Landkreise/Kommunen und den gemeinsamen Appell können Sie hier downloaden: