Fachvereinigung <br> Taxi und Mietwagen

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Entgelte bei Krankenfahrten

Zwei Stufen und Vertragslaufzeit vom 01.01.2025 bis 31.03.2027

Die Entgelte zur Abrechnung von Patientenfahrten sind als Sondervereinbarungen nach § 51, 2 PBefG den zuständigen Ordnungsbehörden anzuzeigen oder zur Genehmigung vorzulegen.

Wenn die Behörde zugestimmt hat, werden Sie über Ihre Bezirksgruppe zeitnah informiert, inkl. der Hinweise zu den Vertragsnummern. Deshalb finden Sie diese Entgeltlisten inkl. der vollständigen Vertragsdaten grundsätzlich in der für Ihren Betrieb zuständigen Bezirksgruppe des GVN.
 
Die beiden sog. Basisentgeltlisten (Besetzt-km, Gefahrene-km) sind zur Orientierung gedacht und stehen ebenfalls nur angemeldeten Mitgliedern der GVN-Fachvereinigung Taxi und Mietwagen zur Verfügung. In den diesjährigen Verhandlungen wurde ein Abschluss in zwei Stufen über insgesamt 27 Monate vereinbart (1. Stufe: 01.01.2025-31.12.2025, 2. Stufe: 01.01.2026-31.03.2027).

Hier stellen wir Ihnen hier die Vergütungslisten der 2. Stufe (01.01.2026-31.03.2027) zur Verfügung:

AOK, vdek - Fahrten teilstationär/Tageskliniken

Zur Vereinfachung für die Unternehmen stellen wir hier noch die zusätzlichen Entgeltlisten ausschließlich für AOK und vdek-Kassen zur Verfügung (gültig vom 01.01.2026-31.03.2027):

Vertragspartner sind neben der AOK Niedersachsen, die im Verband der Ersatzkassen (vdek) organisierten Barmer, Techniker Krankenkasse (TK), DAK Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Hanseatische Krankenkasse (HEK) sowie Handelskrankenkasse (hkk) auch die landwirtschaftliche Krankenkasse SVFLG.

Den Beitritt zum Vertrag erklärt haben die Knappschaft, der BKK Landesverband Mitte (bitte beachten Sie hierzu die Mitgliedsliste des BKK LV), Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVFLG), die IKK classic, sowie vertreten durch die IKK classic zusätzlich die BIG direkt gesund, IKK gesund plus, IKK Nord und IKK Südwest.

 


 

Archiv 01.01.2025-31.12.2025

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