Nur wenige Tage, dann ist der 31.01! Und dann wird es teuer, 50 % der Unternehmen haben bisher entweder keine oder unvollständige Unterlagen geliefert:
Unternehmen, die auf Grundlage der GVN-Vereinbarungen Beförderungen von nicht umsetzbaren RollstuhlfahrerInnen durchführen, müssen der AOK Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und der Knappschaft-Bahn-See Nachweise über geeignete Fahrzeuge beibringen. Dies betrifft nur noch die Landkreise:Cloppenburg, Lüneburg sowie Stadt und Kreis Osnabrück. Vorzulegen sind: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1, aktuelle HU-Untersuchung und die aktuelle Genehmigungsurkunde, auf der das Fahrzeug eingetragen ist. Ohne vollständige oder bei nicht rechtzeitiger Vorlage dieser Nachweise besteht für die Fahrten keine Abrechnungsgrundlage mit den Kassen. Falls Sie den Nachweis an den vdek per Mail schicken, erhalten Sie eine Mailbestätigung.
(Nach unserer Kenntnis gibt es ähnliche Formulierungen in den Verträgen, die Betriebe direkt mit den Krankenkassen geschlossen haben. (Die AOK Niedersachsen und der vdek weisen darauf hin, dass sie von den Unternehmen mit individuell zwischen Kasse und Betrieb geschlossenen Rolliverträgen diese Nachweise nicht im Rahmen dieser zum Jahreswechsel turnusmäßigen Abfrage benötigen.)
Dringende Bitte, legen Sie die Nachweise unverzüglich vor. Ansprechpartner: