Prinzipiell ist die Sache klar, für die Einführung des neuen Muster 4 gilt die sogenannte Stichtagregelung, also müssen ab dem 01.07.2020 nur noch die neuen Muster 4 eingesetzt werden.
Bei den Praxen/Einrichtungen scheint es in einigen Fällen allerdings Informationsbedarf zu geben. Grund scheint eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu sein. Danach soll nach Auskunft von einigen Unternehmen die KV ihre Ärzte darüber informiert haben, dass für die neuen Transportverordnungen eine Übergangsfrist gilt, erst ab dem 3. Quartal 2020 seien diese einzusetzen.
Alles wäre so einfach gewesen, wenn, ja wenn …., man auf oberster Ebene die Realität der Praxis im Blick hätte, denn dann hätte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Übergangsfrist vorgesehen. Dies wäre auch kein Problem gewesen, schließlich hat man es sich monatelang erlaubt, mit einem bekanntermaßen von Anfang an falschen Muster 4 zu arbeiten. Der Untergang des bürokratischen Abendlandes wäre es also nicht eingetreten, wenn dieses Muster 4 für den Übergang von einigen Monaten noch hätte weiterverwendet werden dürfen.
Unabhängig davon haben wir uns mit der AOK Niedersachsen und dem vdek kurzgeschlossen. Zumindest von der AOK Niedersachsen haben wir eine klare Aussage, dass man bei der AOK eine Übergangsfrist bis zum 30. September akzeptieren wird. Wir gehen davon aus, dass die anderen Vertragskassen sich ebenfalls daran halten. Alles andere würde zu erheblichen Störungen in der Patientenmobilität führen können. Bekanntlich können es sich die Taxi-/Mietwagenunternehmen in dieser Corona-Lage nicht erlauben, auf Zahlungen lange zu warten geschweige denn, gänzlich auf die Zahlungen für ihre erbrachten Leistungen zu verzichten.