Der BGL hat sich mit einem Schreiben erneut an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland gewandt, um auf die weiter bestehenden administrativen Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Kontrolle von A1-Bescheinigungen hinzuweisen.
Als besonders problematisch erweisen sich dabei die langen Bearbeitungszeiten, vor allem bei Fahrern mit Wohnsitz im Ausland.
A1-Bescheinigung – Antwort des BMAS auf Schreiben des BGL (02.06.2017)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu der Anfrage des BGL zu den aktuellen Herausforderungen in Bezug auf die Beantragung einer A1-Bescheinigung einen Antwortbrief an den BGL geschickt. Unter anderem weist das BMAS darauf hin, dass die Verpflichtung, eine A1-Bescheinigung bereits vor der Tätigkeit im EU-Ausland zu beantragen, nicht durch EU-Recht vorgeben ist, sondern lediglich durch nationales Recht. Die Frage der Vereinbarkeit solcher aus nationalem Recht herrührenden Verpflichtungen mit EU-Recht steht im Raume.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.