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Güterkraftverkehr und
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Ersetzungsverordnung zur Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDok)

Die Ersetzungsverordnung zur Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Sie entspricht dem ursprünglichen Verordnungsentwurf.

Mit Rundschreiben E_2015_0229 vom 22.07.2015 haben wir Sie über die Stellungnahme des BGL über den Entwurf einer Ersetzungsverordnung (Neufassung) zur Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) informiert, die der BGL gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgegeben hat.

Mit Datum vom 31.07.2015 ist die „Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den §§ 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den §§ 18 und 19 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in Bezug auf bestimmte Arbeitnehmergruppen (Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung – MiLoDokV)“ im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.

 


 

Der Verordnungstext befindet sich in der Anlage und ist auf der Internetseite des Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) bei Eingabe eines entsprechenden Suchbegriffs abrufbar.

Der in Kraft getretene Verordnungstext entspricht der ursprünglichen Entwurfsfassung. Es bleibt also bei den im Rundschreiben E_2015_0229 dargelegten Veränderungen bei den Dokumentationspflichten, insbesondere der Absenkung der Einkommensschwelle auf 2958 bzw. 2000 Euro und den Ausnahmen für angestellte Familienangehörige.

Verkündung der Verordnung (pdf, 238105 Byte)

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