Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) weist erneut darauf hin, dass jeder Fahrer verpflichtet ist, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges zu überzeugen.
Im Winter bedeutet dies zusätzlich, das Fahrzeug und gegebenenfalls auch den Anhänger von Schneelasten und Eisplatten zu befreien.
Damit Fahrer auch unterwegs gefahrlos die Oberseiten ihrer Fahrzeuge erreichen können, gibt es an immer mehr öffentlich zugänglichen Stellen hierfür geeignete Räumstationen. Eine entsprechende, in Zusammenarbeit mit Autobahnpolizei und Autohöfen vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) Nordrhein-Westfalen erstellte Liste finden Sie nachfolgend.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.