Die umsatzsteuerlichen Regelungen für elektronische Rechnungen sind rückwirkend zum 01. Juli 2011 geändert worden.
Damit sind die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen deutlich reduziert. Unter anderem können nun auch Rechnungen, die per E-Mail – ohne qualifizierte Signatur oder EDI-Verfahren - übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Weitere Details zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung, z.B. in Bezug auf das innerbetriebliche Kontrollverfahren zur Sicherstellung der korrekten Übermittlung der Rechnungen sowie die entsprechenden Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.