Der BGL hat sich mit jeweils einem Schreiben an die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) sowie an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewandt.
In den Schreiben ersucht der BGL um Abhilfe in Zusammenhang mit den aktuell von den Mitgliedern an den BGL herangetragenen Problemen bei der Mitführungspflicht von A1-Bescheinigungen. Hintergrund ist die von Frankreich und Österreich angekündigte Kontrollpraxis ab dem 01. April 2017.
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