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Der BGL hat ebenfalls eine deutsche Übersetzung der Artikel 3 bis 11 des neuen Gesetzes anfertigen lassen. In Artikel 3 sind die Warengruppennummern genannt, die ab 18. April 2017 unter das elektronische Überwachungssystem fallen werden. Dabei sind Warengruppennummern aufgelistet, die unter die polnische Klassifizierung von Erzeugnissen und Leistungen (PKWiU) sowie Warengruppennummern die unter die europäische Kombinierte Nomenklatur (KN) fallen.
Die vom BGL veranlasste Übersetzung der vom polnischen Verband ZMPD zur Verfügung gestellten Aufstellung der Warengruppen, die ebenfalls unter das neue elektronische Überwachungssystem fallen, im Gesetz aber mit den Warengruppennummern der polnischen Klassifizierung von Erzeugnissen und Leistungen (PKWiU) bezeichnet sind, finden Sie nachfolgend.