Der BGL hat den beigefügten Leitfaden mit Hinweisen zur Registrierung im italienischen Umweltverzeichnis („Albo Nazionale Gestori Ambientali“) erstellt und an die aktuelle Rechtssituation (Stand 27.1.2017) angepasst.
Kurzfristig sind weitere administrative Änderungen und Erleichterungen möglich, welche in diesem Leitfaden somit noch nicht berücksichtigt sind.
Wir bitten Sie deshalb, den einschlägigen Informationen der nächsten Tage besondere Beachtung zu schenken!
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.