Über ein neues Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern in Italien, das am 23.07.2016 in Kraft getreten ist haben wir berichtet.
Der zur Anwendung und Kontrolle fehlende Durchführungserlass wurde nun am 27. Oktober 2016 im italienischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt 60 Tage nach Veröffentlichung, also am 26. Dezember 2016, in Kraft.
In dem Durchführungserlass ist die elektronische Anmeldung von Arbeitnehmern im Falle der Entsendung nach Italien geregelt. So müssen Arbeitnehmer die ab dem 26. Dezember 2016 nach Italien entsendet werden, spätestens am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis 24.00 Uhr beim italienischen Arbeitsministerium elektronisch angemeldet werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen anschließend innerhalb von 5 Tagen nachgereicht werden. Die elektronische Meldung soll beim italienischen Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten unter dem nachfolgenden Link erfolgen:
http://www.lavoro.gov.it/strumenti-e-servizi/Distacco-transnazionale/Pagine/default.aspx
Ein Muster der vorgesehenen elektronischen Entsendeanmeldung in italienischer Sprache liegt uns vor. Der BGL hat dieses Muster in die deutsche Sprache übersetzen lassen. Beide Formulare finden Sie nachfolgend.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigung Güterkraftverkehr und Entsorgung als PDF-Datei zur Verfügung.