Mehr als fünf Jahren dauerten die Verhandlungen zu den Änderungen der Modalitäten für die Registrierung ausländischer Unternehmen im italienischen Umweltverzeichnis („Albo Nazionale Gestori Ambientali“).
Nach vielen Gesprächen konnte jetzt ein für alle Beteiligten akzeptabler Lösungsweg gefunden werden. Die neue Regelung wird bereits am 15. Oktober 2016 in Kraft treten. Danach bleiben lediglich 120 Tage Zeit, um eine vollständige, neue Registrierung im ALBO durchzuführen.
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