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Sektorales Fahrverbot: BGL nimmt Stellung gegenüber der Tiroler Landesregierung

BGL kritisiert Tiroler Überarbeitung des Maßnahmenprogramms zur Verbesserung der Luftgüte in Tirol und hält neuen Verordnungsentwurf für ein Sektorales Fahrverbot auf der Inntalautobahn für unvereinbar mit EU-Recht.

Am 31.07. haben wir über die „Aussendung“ mehrerer Entwürfe der Tiroler Landesregierung u.a. zu einem aktualisierten Maßnahmenprogramm zur Verbesserung der Luftgüte in Tirol und insbesondere für ein neuerliches Sektorales Fahrverbot auf der Inntalautobahn informiert. Heute haben wir der Tiroler Landesregierung eine Stellungnahme des BGL zugeleitet. Insbesondere bezweifelt der BGL, dass der vorgelegte Verordnungsentwurf für ein Sektorales Fahrverbot mit EU-Recht vereinbar ist und das Sektorale Fahrverbot, wie der EuGH fordert, eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme zur Erreichung des damit verfolgten Umweltziels darstellt.

Aufgrund der Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Recht geht der BGL davon aus, dass die Europäische Kommission für den Fall eines erneut verhängten Sektoralen Fahrverbots zur Wahrung der EU-Verträge ein Vertragsverletzungsverfahren und gegebenenfalls Vertragsverletzungsklage beim EuGH einreichen wird. Der BGL sieht gute Chancen, dass der Europäische Gerichtshof das Sektorale Fahrverbot ein drittes Mal untersagen wird.

Um zu verhindern, dass durch ein zunächst in Kraft getretenes Transportverbot bis zu einem Urteil des EuGH zahlreiche mittelständische Existenzen irreversibel vernichtet werden, wird der BGL gegenüber den EU-Institutionen nachdrücklich dafür plädieren, in diesem Fall eine einstweilige Verfügung beim EUGH gegen das Inkrafttreten des Sektoralen Fahrverbots zum 01.06. bzw. zum 01.10. 2016 zu beantragen. Nur so sind die Interessen aller Betroffenen zu wahren, bis der EUGH zu einem erneuten Urteil nach gründlicher Prüfung kommen kann.

 


 

Der BGL wird vor diesem Hintergrund seine Einschätzung zum Entwurf für ein Sektorales Fahrverbot auf der A 12 Inntalautobahn auch der Europäischen Kommission zur Kenntnis geben,  verbunden mit der Bitte um Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens und gegebenenfalls einer Vertragsverletzungsklage, verknüpft mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Inkrafttreten des Sektoralen Fahrverbots. Außerdem beabsichtigt der BGL, Bundesverkehrsminister Dobrindt um Unterstützung und um die Bereitschaft zu bitten, der Europäischen Kommission im Falle einer EuGH-Klage als Streithelfer zur Verfügung zu stehen.
 
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Die detaillierte BGL-Argumentation entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme.

Sektorales Fahrverbot in A-Tirol - Schreiben BGL an Tiroler Landesregierung (pdf, 377886 Byte)
Sektorales Fahrverbot in A-Tirol - Stellungnahme BGL (pdf, 377886 Byte)

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