Die CEMT-Erteilungsrichtlinie ist mit Datum vom 31.08.2015 im Verkehrsblatt (amtlicher Teil) veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
Gegenstand der Änderungen ist insbesondere eine geänderte Verwaltungspraxis in Bezug auf die Russische Föderation, wonach CEMT-Genehmigungen ohne Sperrvermerk für das Gebiet der Russischen Föderation vorrangig an Unternehmen vergeben werden, die Verkehre im Dreiländerverkehr in bzw. aus der Russischen Föderation durchführen. Hintergrund ist die Reduzierung von CEMT-Genehmigungen mit Gültigkeit in der Russischen Föderation auf 16 Basisgenehmigungen für das Kalenderjahr.
CEMT-Genehmigungen für EuroIII-sichere Fahrzeuge werden ab sofort nicht mehr erteilt.
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