Die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten.
Unter anderem wird unter bestimmten Voraussetzungen die internetbasierte Wiederzulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern eingeführt. Hierdurch soll ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial geschaffen werden.
Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017
Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 29. März 2017:
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