Ab Donnerstag, den 25. Mai 2017, gilt in Deutschland das Verbot, die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrerhaus zu verbringen.
An diesen Tag tritt das Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes zur Errichtung eines Kraftfahrtbundesamtes in Kraft. Bei Verstoß droht Bußgeld von 60 Euro pro unterschrittener Stunde für Fahrer und 180 Euro pro fehlender Stunde für den Unternehmer.
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