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Neuer Rahmenvertrag für Auslandsumzüge der Bundeswehr

fahrender Moebeltransporter

Zum 30. September 2016 ist der aktuelle Rahmenvertrag der Bundeswehr für Auslandsumzüge der Bundeswehr ausgelaufen. Nach intensiven Gesprächen in der Vergangenheit mit dem Arbeitskreis Rahmenvertragsumzüge hat das BAIUDBw die Unterlagen für den neuen Rahmenvertrag, der zum 1. Oktober 2016 in Kraft getreten ist, online gestellt.

Für den Rahmenvertrag selbst wurde der aus der Vergangenheit bekannte und bewährte Aufbau beibehalten. Dennoch gibt es einige wesentliche Änderungen:

  • Das Einverständnis zum Subunternehmereinsatz ist zuvor schriftlich einzuholen, Subunternehmer sind dem Umziehenden 10 Tage vor Umzugsdurchführung  namentlich zu benennen.
  • Das Verbot der Gewährung materieller und immaterieller Vorteile ist sehr deutlich formuliert.
  • Es gilt ein Verbot der Werbung mit dem Status „Rahmenvertragspartner für Umzüge der Bundeswehr und des Auswärtigen Amtes“. Bei Verstößen kann der Rahmenvertragspartner mind. 2 Jahre aus dem Rahmenvertrag ausgeschlossen oder sogar gekündigt werden.
  • Es sind Auflagen zur Qualitätssicherung enthalten.
  • Es ist eine Regelung zur Preisanpassung aufgrund definierter Indizes aufgenommen.
  • Neue Kostenbestandteile können in den Vertrag integriert werden.
  • Die Kosten für SOLAS sind noch nicht in einer Pauschale festgelegt, sondern sind beleghaft abzurechnen. Für Umzüge der Bundeswehr wurden die Kosten für SOLAS im Rahmenvertrag für die Seefracht integriert.

Wie in der Vergangenheit sind die Leistungsdefinitionen wieder in drei regionale
Anlagen gegliedert:

  • Anlage 1: Umzüge als Landtransporte innerhalb Europas
  • Anlage 2: Umzüge von oder nach Deutschland auf dem Seeweg
  • Anlage 3: Umzüge zwischen Deutschland und den USA oder Kanada

Neu sind die zusätzlichen Anlagen:

  • Anlage 6: eine Antikorruptionsklausel des BMVg
  • Anlage 7: die Richtlinie des Auswärtigen Amtes für die Vergabe und Abrechnung von Auslandsumzügen RLAU
  • Anlage 8: eine Einverständniserklärung Subunternehmerbeauftragung
  • Anlage 9: eine Erklärung zum Datenschutz

Unternehmen, die den Rahmenvertrag zeichnen wollen, müssen hierzu anders als in der Vergangenheit nicht sämtliche Unterlagen in zweifacher Ausfertigung gegenzeichnen und versenden. Um den Aufwand überschaubar zu halten, erfolgt die Zeichnung des Rahmenvertrages mittels einer Zustimmungserklärung.

Die Unterlagen können im Internet unter der Adresse http://bit.ly/2dndOTO heruntergeladen werden.

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BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.