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Antragsfrist De-Minimis am 7. Januar 2022 gestartet

Die Antragsfrist für die De-Minimis-Förderperiode 2022 ist am Freitag, den 7. Januar 2022 gestartet. An der Richtlinie, die Grundlage für das bekannte Förderprogramm ist, wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen. Es gelten die gleichen Bedingungen für die Förderungen, wie in den letzten Jahren.

  • Förderfähig sind für den gewerblichen Güterverkehr bestimmte Nutzfahrzeuge
  • Der Fördersatz pro schweres Nutzfahrzeug beträgt weiterhin EUR 2.000
  • Stichtag für die Feststellung der förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge ist der 01.12.2021
  • Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag je Antragsteller/in beträgt weiterhin EUR 33.000

 

Den Maßnahmenkatalog für das Jahr 2022 finden Sie unten. Weitere Details zum Förderprogramm De-Minimis 2022 sind beim BAG abrufbar unter:

https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/Deminimis_2022/deminimis_node.html
 
Achtung: Windhundprinzip!

 



 
Auch für das Förderjahr 2022 gilt das „Windhundprinzip“. Die Förderanträge werden in der tageweisen Reihenfolge ihres Eingangs beschieden. Sobald die De-Minimis-Fördertöpfe erschöpft sind, werden keine Zuwendungsbescheide mehr erstellt.
 
Die Antragsfrist für die Förderprogramme und „Weiterbildung“ und „Ausbildung“ (Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen) starten jeweils am 14. Januar 2022. Zu den Bedingungen sind die Anmerkungen zum Förderprogramm De Minimis analog zu beachten.

 

De-Minimis Förderrichtlinie (pdf, 170750 Byte)

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