Das niedersächsische Verkehrsministerium hat uns darüber informiert, dass der Erlass für allgemeine Ausnahmegenehmigungen für 44 to Transporte im Zusammenhang mit Windwurfholz bis zum 31.12.2022 verlängert wird.
Weiter wurde eine allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot für alle Beförderungen von Kalamitätsholz aus definierten Gebieten ebenfalls bis zum 31.12.2022 in Niedersachsen erteilt.
Beide Erlasse mit den Details finden Sie hier.
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