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Förderprogramm "Energiemindernde Komponenten 1.0" und "Energiemindernde Komponenten 2.0"

Veröffentlichung der Verwendungsnachweisunterlagen

Das BALM hat in seinem Antragsportal unter  https://antrag.gbbmdv.bund.de/emk-2.0  die Unterlagen für den Verwendungsnachweis (Antrag auf Auszahlung) für das Programm EMK 2.0 veröffentlicht.
 
Antragstellende werden aufgefordert, die Unterlagen als "Nachreichung" zum Antrag EMK 2.0 hochzuladen.

2024-08-29

Merkblatt des BALM zum Antrag auf Auszahlung

Im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen auf Auszahlung im Förderprogramm EMK 1.0 und EMK 2.0 wurden Sachverhalte festgestellt, die das BALM veranlasst haben, ein weiteres Merkblatt zu veröffentlichen. Darin heißt es „Um einen solchen - ggf. strafbewehrten - Sachverhalt zu vermeiden, sollten Antragstellende vor der Einreichung des Antrags auf Auszahlung die Angaben und Unterlagen entsprechend auf Plausibilität prüfen. Bei Bedarf sollten Händler bzw. Verkäufer auf die fehlende Plausibilität hingewiesen und um Aushändigung plausibler Unterlagen gebeten werden.“

"Energiemindernde Komponenten 1.0 und 2.0"_Merkblatt des BALM (pdf, 168916 Byte)

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