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Mobilitätspaket: Intelligenter Fahrtenschreiber Version 2 (G2V2)

2024-10-25

Erinnerung / Werkstättenverzeichnisse

Da sich abzeichnet, dass die EU-Kommission nach Rücksprache mit den Mitgliedstaaten derzeit keine Fristverlängerung für die Umrüstung auf den intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 (G2V2) vorsieht, ist es notwendig, nochmals auf die im Mobilitätspaket vorgesehenen Umrüstungsfristen hinzuweisen:

Frist 1: Für Fahrzeuge, die derzeit mit einem analogen Fahrtenschreiber oder einem digitalen nicht-intelligenten Fahrtenschreiber (G1) ausgestattet sind und die voraussichtlich weiterhin in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat der Zulassung betrieben werden, ist die Frist für die Nachrüstung der 31. Dezember 2024.
 

Frist 2: Für Fahrzeuge, die derzeit mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version 1 (G2V1) ausgestattet sind und deren Betreiber weiterhin davon ausgehen, dass sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat der Zulassung eingesetzt werden, gilt die Frist zur Nachrüstung bis zum 18. August 2025.

 

Das europäische Netzwerk von Werkstätten, in denen Unternehmen ihre Fahrzeuge nachrüsten lassen können, kann hier eingesehen werden

Continental → VDO Partner Finder: https://vdo-partner.com/vdo/index

Stoneridge Importeur → Stoneridge Tachographs: https://stoneridge-tachographs.com/en/contact-us/contact-importer

Stoneridge Service-Center → Stoneridge Tachographs: https://stoneridge-tachographs.com/en/find-a-service-center

 

Quelle: Continental und Stoneridge

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