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GVN lehnt Cannabis-Gesetzgebung als unverantwortlich ab und fordert allgemeines Fahrverbot für Cannabis-Konsumenten

(Hannover, 20.06.2024). Scharfe Kritik übt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e. V. hinsichtlich der geplanten Anhebung des Cannabis-Toleranzwertes, insbesondere die begrenzte Zulassung eines Drogen-Alkohol-Cocktails von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr.

„Ich halte bereits die seit zwei Monaten bestehende Teillegalisierung für falsch und gefährlich. Das Gesetz sendet Konsum- statt Gefährdungssignale. Die Gefahr gilt aber erst recht für den Straßenverkehr. Der Verkehr darf kein Experimentierfeld für Cannabis sein. Die Politik muss rechtzeitig die Notbremse ziehen und das Gesetz im Bundesrat verhindern“, warnt GVN-Präsident Mathias Krage.

Die Ampelregierung möchte den erlaubten THC-Grenzwert von 1,0 auf 3,5 Nanogramm anheben und zusätzlich den begrenzten Mischkonsum von Cannabis (bis zu 3,5 Nanogramm) und Alkohol (bis zu 0,5 Promille) im Straßenverkehr zulassen.

„Der GVN lehnt die Cannabis-Gesetzgebung und eine Erhöhung des THC-Wertes entschieden ab. Das Gesetz hat eine bagatellisierende und bedrohliche Wirkung. Mit der Verdreifachung des Toleranzwertes – erst recht durch die Erlaubnis des begrenzten Mischkonsums – muss mit deutlich mehr Verkehrsunfällen gerechnet werden. Das Gesetz macht Deutschlands Straßen unsicherer und stellt das Mobilitätsbedürfnis der Cannabis-Konsumenten über die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer. Das ist unverantwortlich“, so GVN-Hauptgeschäftsführer Benjamin Sokolovic.

„Es muss klar sein, dass mit der Sicherheit im Straßenverkehr nicht experimentiert werden darf, ganz nach dem Motto „Ich kiff und sauf mich mal an die Grenzwerte ran“, ergänzt Sokolovic und fordert ein generelles Fahrverbot für Cannabis-Konsumenten.

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