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Frankreich: Mitführungspflicht einer französischen Übersetzung des Arbeitsvertrages

Das französische Ministeriums für Ökologie, nachhaltige Entwicklung, Verkehr und Wohnungsbau bestätigt auf Nachfrage der Verbände die allgemeine Mitführungspflicht einer französischen Übersetzung des Arbeitsvertrages in allen Fällen der Entsendung. Die Details sind dem FAQ-Dokument des Ministeriums über die Entsendevorschriften (siehe Anlage) zu entnehmen.

Das Ministerium definiert Entsendungen im Straßengüterverkehr wie folgt (Vgl. Anlage, S. 2 unten):

In der Praxis erfüllen internationale Transporte nach oder aus Frankreich sowie Kabotagevorgänge in Frankreich, die mit einem vorübergehend nach Frankreich geschickten Arbeitnehmer durchgeführt werden, der in einem Arbeitsverhältnis zum entsendenden Unternehmen steht, die Kriterien für die Anwendung des Entsenderechts und unterliegen den spezifischen Meldepflichten für die Entsendung im Landverkehr.
Umgekehrt erfüllt der einfache Transit im Hoheitsgebiet, bei dem kein Be- oder Entladen von Waren oder Ein- oder Aussteigen von Passagieren stattfindet, nicht die Kriterien für die Anwendung des Entsenderechts und unterliegt daher keiner Meldepflicht, weder nach dem gemeinsamen noch dem spezifischen Recht für Landverkehr.
 
Neben der Entsendemeldunghttps://www.sipsi.travail.gouv.fr/ muss der Fahrer grundsätzlich den Arbeitsvertrag und eine französische Übersetzung des Arbeitsvertrages im Fahrzeug mitführen.
 
Hinsichtlich der Übersetzung bestehen keine Vorgaben des Ministeriums, z. B. ist die Inanspruchnahme eines beeidigten Übersetzers nicht verpflichtend. Nach Angaben des französischen Verbandes sollte eine Online-Übersetzung des Arbeitsvertrages mit Hilfe eines entsprechenden Übersetzungstools ausreichen, um den Vorgaben zu entsprechen.

Mitführungspflicht des Arbeitsvertrags mit franzoesischer Übersetzung _ FAQ deutsch (pdf, 188641 Byte)

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