Fachvereinigung <br>Möbelspedition

Fachvereinigung
Möbelspedition

Geänderte Einreiseverordnung für die Slowakei

In der Slowakei tritt ab 9. Juli 2021 eine in wesentlichen Teilen geänderte Einreiseverordnung in Kraft. Maßgeblich ist nicht mehr wie bisher, aus welchem Land die Einreise erfolgt, sondern ob die Einreisenden geimpft sind.

LKW-Fahrer und Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen sind von den Auflagen der Einreiseverordnung ausgenommen – eine Einreise in die Slowakei OHNE negatives Testergebnis (PCR oder Antigen) ist möglich.

Ebenfalls ausgenommen sind Fahrer/Besatzungen im Bereich Gütertransport, Busfahrer, Piloten, Besatzungen von Flugzeugen und anderes Flugpersonal, Besatzungen im Schiffverkehr, Lokführer, Wagenmeister, Zugpersonal und Begleitpersonal im Bahnverkehr, wobei

1. diese Personen, die die Grenze auch mit anderen Verkehrsmitteln überqueren zwecks Transfers zum Ort, wo sie ihre Tätigkeit ausüben werden oder für die Rückkehr nach Hause, sofern sie eine Bestätigung des Arbeitgebers auf Slowakisch oder die EU- Bescheinigung für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen vorweisen („Annex3“)

2. beim Ausladen oder Laden von Gütern müssen diese Personen persönliche Arbeitsschutzmittel verwenden, einen direkten Kontakt mit dem Personal im Ausland möglichst einschränken und im Fahrzeug Gummi-Handschuhe und Desinfektionsmittel für das regelmäßige Händereinigen zur Verfügung haben,

3. für Mitarbeiter im Bahnverkehr erstellt der Arbeitgeber eine Bestätigung, die nachweist, dass das notwendige Überqueren der Grenze aus der Natur seiner Arbeit hervorgeht, mit der sie den Gütertransport sicherstellen.
 


 

Es gilt jetzt für Einreisende, für die keine Ausnahmeregelung besteht:

Einreise für geimpfte Personen (ab 12 Jahren):
 
- dürfen ohne Quarantäne einreisen, als Nachweis dient der EU-Impfpass
 
- müssen sich nicht mehr auf ehranica registrieren
 
- für Kinder unter 12 Jahren  gelten dieselben Einreisebestimmungen wie für die Eltern
 
Als geimpft gilt:
 
- Zweimal Geimpfte, 14 Tage nach der 2. Impfdosis
 
- Einmal Geimpfte: 21 Tage nach der Impfung mit 1-Dosis-Impfstoff
 
- Covid-Genesene – 14 Tage nach der 1. Impfdosis, die innerhalb von 180 Tagen nach Genesung verabreicht wurde
 
Achtung: Übergangsfrist bis 9.8.2021 – auch Personen (ab 12 Jahren) die bislang nur die 1. Dosis eines 2. Dosis-Impfstoffes erhalten haben, gelten als „geimpft“
 
Einreise für nicht geimpfte Personen (ab 12 Jahren):
 
- 14-Tage Pflicht-Quarantäne, frühestens am 5. Tag die Möglichkeit zur Freitestung
 
- Registrierung über ehranica nötig
 
- Für Ungeimpfte gibt es KEINE Möglichkeit mehr, die Quarantäne mittels Einreise mit AG oder PCR-Test zu vermeiden
 
Einreise Pendler:
 
- entweder mit Impfung wie alle anderen Einreisenden
 
- oder mit PCR-Test, nicht älter als 7 Tage
 
Übergangsfrist: bis 9.8. 2021 gelten Pendler schon mit der 1. Impfdosis als „geimpft“ für die Einreise

Annex 3-Formular Certificate for intern. transport workers (pdf, 141704 Byte)

Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.

Zum Login >

Direkt zum Thema

 
BVN Bildungswerk Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.