Im Jahr 2022 gelten wie in den Jahren zuvor an Sonn- und Feiertagen, an verkehrsstarken Tagen vor und nach bestimmten Feiertagen sowie während der Ferienzeiten auf dem Gebiet Bozen sowie der Brennerautobahn eine Reihe von Fahrverboten für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen (t zGG). Eine deutsch/italienische Fassung des Dekrets mit einer detaillierten Auflistung aller Fahrverbote finden Sie unten. (Fahrverbotskalender ab Seite 26).
So unterliegen die oben genannten Fahrzeuge an den Samstagen in den Sommermonaten vom 2. Juli bis 27. August 2022 in der Zeit zwischen 08:00 und 16:00 Uhr grundsätzlich einem Fahrverbot. Daran schließt sich dann jeweils das Sonntagsfahrverbot von 07:00 bis 22:00 Uhr an. Das Sonntagsfahrverbot gilt für Lkw mit mehr als 7,5 t zGG in Bozen unverändert generell an allen Sonntagen der Monate Januar, Februar, März, April, Mai, Oktober, November und Dezember von 09:00 bis 22:00 Uhr sowie an allen Sonntagen der Monate Juni, Juli, August und September in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr.
Die Beförderung gefährlicher Güter ist während der oben angegebenen Zeiten für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG im Allgemeinen verboten. Der Transport gefährlicher Güter der Klassen 1 und 7 gemäß ADR-Übereinkommen ist unabhängig vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs generell während dieser Zeiten und darüber hinaus im Zeitraum vom 21. Mai bis einschließlich 4. September 2022, jeweils in der Zeit von samstags 08:00 Uhr bis zum darauffolgenden Sonntag 24:00 Uhr, verboten. Lediglich für bestimmte Feuerwerkskörper können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Art. 13 des Dekrets zu den Bestimmungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise legt fest, dass die Bestimmungen zu den Fahrverboten zeitweise aufgehoben werden können.
Diese Informationen stehen nur für eingeloggte Mitglieder der Fachvereinigungen Spedition und Logistik / Möbelspedition zur Verfügung. Bitte loggen Sie sich ein oder wenden Sie sich an spedition@gvn.de / Telefon 0511. 9626-260.