Die finnische Regierung hat zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit vorübergehende Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten erlassen. Die Ausnahmen waren bereits im Frühjahr 2020 in Kraft und werden aufgrund der sich verschlechternden COVID-19-Situation für 30 Tage erneut eingeführt. Das Dekret tritt am 17. Januar 2022 und bis zum 15. Februar 2022 in Kraft. Die vorübergehenden Ausnahmen sehen vor:
- Die tägliche Lenkzeit darf nicht mehr als 11 Stunden betragen;
- Die wöchentliche Lenkzeit darf nicht mehr als 60 Stunden betragen;
- Die Gesamtlenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen darf 120 Stunden nicht überschreiten;
- Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 9 Stunden pro Tag betragen;
- Die wöchentliche Ruhezeit kann jede zweite Woche ohne Ausgleichsruhezeit auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden;
- Auf eine Lenkzeit von höchstens 5,5 Stunden muss eine Pause von 45 Minuten folgen, die in eine 15-minütige Pause, die zuerst zu nehmen ist, und eine 30-minütige Pause aufgeteilt werden kann;
- Die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten außerhalb des Standortes können nach Wahl des Fahrers in einem Fahrzeug verbracht werden, sofern dieses über geeignete
- Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und das Fahrzeug steht.
Im Zusammenhang mit vorübergehenden Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeiten ist dennoch stets auf die Arbeitsfähigkeit der Fahrer zu achten. Die allgemeine Verkehrssicherheit oder die Arbeitssicherheit der Fahrer darf nicht gefährdet werden.