Für EU-Bürger sowie für Personen, die aus EU-Staaten, aus dem EWR oder aus der Schweiz nach Rumänien einreisen und keine COVID-19-Symptome aufweisen, gelten bei der Einreise folgende Regelungen:
Es gilt eine Länderkategorisierung in grüne, gelbe und rote Zonen. Diese Einstufung in Risikogebiete wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Die Länderkategorisierung ist im Internet einsehbar unter
https://www.cnscbt.ro/index.php/liste-zone-afectate-covid-19/
Deutschland ist mit Wirkung vom 12. September 2021 als gelbe Zone eingestuft.
Personen, die aus Ländern der gelben oder roten Zone einreisen, müssen elektronisch oder in Papierform eine Einreiseanmeldung vornehmen. Sie unterliegen nach Einreise grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für
- Geimpfte, bei denen die vollständige Impfung mindestens zehn Tage vor Einreise nach Rumänien erfolgt ist und die einen Nachweis hierüber bei der Einreise vorlegen können.
- Kinder bis einschließlich sechs Jahren
- Kinder zwischen sechs und sechzehn Jahren sind bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, der - je nach Beförderungsmittel - nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise sein darf, ebenfalls von der Quarantänepflicht befreit.
- Genesene, die in den letzten 180 Tagen vor Einreise auf COVID-19 positiv getestet wurden und einen Genesenenausweis vorlegen können.
- Reisende, die aus einem Land der gelben Zone einreisen und einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist.
- Reisende aus einem Land der roten Zone, die sich weniger als 72 Stunden in Rumänien aufhalten und einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden vor Einsteigen/Einreise (je nach Beförderungsmittel), vorlegen. Bei Nichteinhalten dieser Frist wird ab dem 4. Tag eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Personen, die aus gelben Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne nach einem negativen PCR-Test beenden, wenn sie keine spezifischen Symptome aufweisen.
Personen, die aus roten Risikogebieten ohne einen dieser Nachweise einreisen, können die Quarantäne am 10. Tag beenden, wenn sie sich am 8. Tag testen lassen (PCR), das Ergebnis negativ ist und sie keine spezifischen Symptome aufweisen. Zur Quarantänepflicht gelten weitere Ausnahmen. Über Einzelheiten berät das zuständige regionale rumänische Gesundheitsamt.
Der rumänische Verband UNTRR informierte die deutschen Verbände auf Nachfrage, dass alle Personen, einschließlich der Fahrer von Lkw und Personenbeförderungsmitteln, in Rumänien einer 14-tägigen Quarantänepflicht unterliegen, wenn sie aus einem Land kommen, das unter der gelben oder roten Zone kategorisiert ist (darunter inzwischen auch Deutschland und Österreich) und sie nicht eine der oben genannten Ausnahmeregelungen geltend machen können.
Obwohl die UNTRR die rumänischen Behörden ersuchte, Fahrer von der Quarantänemaßnahme auszunehmen, und darauf hinwies, dass Fahrer in anderen Ländern der EU von der Quarantänemaßnahme ausgenommen sind, stellten die rumänischen Behörden klar, dass die Quarantänemaßnahme für alle Personen gelte, "um bestimmte Berufsgruppen nicht gegenüber anderen zu diskriminieren".
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden:https://www.politiadefrontiera.ro/en/traficonline/
Quellen: Deutsche Vertretung in Rumänien, UNTRR