Das neunte Sanktionspaket der EU gegen Russland ist am 16. Dezember 2022 in Kraft getreten. Es umfasst neben der Aufnahme weiterer Personen und Organisationen in die Sanktionslisten zusätzliche Ausfuhrverbote für sensible Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Güter fortgeschrittener Technologie, die Russland im Hinblick auf seine militärischen Fähigkeiten oder technologisch stärken könnten. Das Paket ergänzt das von der EU verhängte uneingeschränkte Einfuhrverbot für auf dem Seeweg befördertes russisches Rohöl und die mit den G7-Partnern vereinbarte weltweite Ölpreisober-grenze; beide Maßnahmen gelten seit dem 5. Dezember.
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