Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben vom 23. November 2022 die aktuellen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen ab 1. Januar 2023 bekannt gegeben.
Die im Jahr 2023 gültigen Pauschbeträge können Sie dem Anhang entnehmen. Fettdruck kennzeichnet die Änderungen gegenüber der bis Ende 2022 gültigen Regelung.
Zudem erfolgte eine Klarstellung zur Anwendung der Pauschbeträge bei ein- oder mehrtägigen Auslandsreisen in verschiedenen Staaten.
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