Der Deutsche Bundestag hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Mit den Neuregelungen sollen Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten ab 2023 (mit mehr als 1.000 Beschäftigten ab 2024) verpflichtet werden, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfalt besser nachzukommen.
Auch wenn die Neuregelungen entschärft werden konnten, bringen diese erhebliche administrative Belastungen und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche mit sich.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die §§ 13 Abs. 3, 14 Abs. 2 und 19 bis 21 LkSG treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Umfangreiche Erläuterungen und den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
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