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BMU legt ersten Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes vor

Das BMU hat einen Referentenentwurf für das geplante Bundes-Klimaschutzgesetz vorgeLegt, mit dem zur Einhaltung der europäischen Klimaschutzziele die THG-Reduktionsbeiträge für einzelne Sektoren nun gesetzlich normiert werden. Demnach soll der Verkehr seine jährlichen THG-Emissionen linear senken, um bis zum Jahr 2030 eine Reduktion in Höhe von 40 bis 42 Prozent zu erreichen. Die Einhaltung der Zielsetzungen liegt in der Verantwortung der den Sektoren jeweils zugeordneten Bundesministerien. Das EU-Recht sieht Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Minderungsziele vor. Diese wären aus den Haushalten der jeweiligen Ministerien zu leisten. Mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen, ist derzeit offen.
 
Weitere Informationen und den Referentenentwurf finden Sie hier.

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