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Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen in Kraft getrete

Mit Verkündung der Elften Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen im BGBI werden die zum 1. Januar 2019 völkerrechtlich in Kraft getretenen Änderungen des ADR/RID/ADN in innerstaatliches Recht übernommen.

Weitere Anpassungen resultieren aus der Rechtsfortentwicklung durch Beratungen im BLFA-Gefahrgut. Demnach wird der Beförderer zukünftig verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften über die Überwachung nach Kapitel 8.4 in Verbindung mit 8.5 ADR beachtet werden. Die Prüfpflicht der Container mit Versandstücken durch den Verlader nach § 21 GGVSEB wird in eine Sorgepflicht umgewandelt.

Die ausführlichen Informationen finden Sie hier.
 

Elfte Verordnung in Kraft getreten - Informationen (pdf, 135045 Byte)
Elfte Verordnung in Kraft getreten - Verordnung (pdf, 564219 Byte)

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