Das Bundes-Klimaschutzgesetz (Bundes-KSG) ist am 18. Dezember 2019 einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil I in Kraft getreten.
Zweck des Bundes-KSG ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Nach dem Bundes-KSG muss Deutschland seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern.
Damit die Bundesrepublik ihr Klimaziel nicht weiter verfehlt, schreibt das Bundes-KSG zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf und legt damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis zum Jahr 2030 fest (§ 4 in Verbindung mit Anlage 2 Bundes-KSG). Nach dem Jahr 2030 sollen die zulässigen Emissionswerte dann per Rechtsverordnung festgelegt werden. Das Umweltbundesamt (UBA) erhält den Auftrag, die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Bereichen, darunter der Verkehr, jährlich zu ermitteln. Veröffentlicht werden sie im März des Folgejahres. Ein unabhängiger Expertenrat soll die Erhebung begleiten. Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen (§ 8 Bundes-KSG).
Die Bundesregierung berät über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Dabei kann sie die bestehenden Spielräume der Europäischen Klimaschutzverordnung berücksichtigen und die Jahresemissionsmengen der Sektoren gemäß § 4 Absatz 5 ändern. Vor Erstellung der Beschlussvorlage über die Maßnahmen sind dem Expertenrat für Klimafragen die den Maßnahmen zugrunde gelegten Annahmen zur Treibhausgasreduktion zur Prüfung zu übermitteln.
Weitere Informationen zum Bundes-KSG finden sich auf der BMU-Homepage unter folgendem Link:www.bmu.de/GE838
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