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Bundesumweltministerium legt Entwurf der Ersten AwSV-Änderungsverordnung vor

Der vom BMU vorgelegte Entwurf der Ersten AwSV-Änderungsverordnung definiert eine Erleichterung für die Fläche in und vor einer Umschlaganlage, in der weniger als 50 Tonnen wassergefährdende flüssige Stoffe im Jahr umgeschlagen werden und konkretisiert die Anfor¬derungen an die Rückhaltung von Löschwasser. Zukünftig benötigen auch reine neue Umschlaganlagen eine Löschwasserrückhaltung. Der DSLV begrüßt die Änderungen.

Nachdem die Verbände bis zum 17. Januar 2020 Stellung zum Verordnungsentwurf genommen haben und dieser das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, soll die Verordnung am Tag nach der Verkündung (voraussichtlich Mitte des Jahres 2020) in Kraft treten.

Weitere Informationen und den Referentenentwurf lesen Sie hier.

BMU legt Entwurf der Ersten AwSV-Änderungsverordnung vor - Informationen (pdf, 200750 Byte)
BMU legt Entwurf der Ersten AwSV-Änderungsverordnung vor - Referentenentwurf (pdf, 692727 Byte)

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